In der Schweiz stimmen wir im kommenden März über ein Gesetz ab, dass im Buchmarkt ein staatlich geschütztes, privates Monopol einführen soll (Bundesgesetz über die Buchpreisbindung BuPG). Als hehres Ziel wird der Schutz des »Kulturguts Buch« ins Felde geführt - aber wieso muss dieses speziell (anders als andere Kulturgüter) geschützt werden?
Schon das Gesetzesentwurf enthält wesentliche Einschränkungen (Art. 3):
nicht als Bücher gelten namentlich Zeitungen, Zeitschriften, Musiknoten und kartografische Erzeugnisse
Auf der einen Seite wird also sehr viel als 'Buch' geschützt, auch wenn der überwiegende Teil herzlich wenig mit Kultur zu tun hat, andererseits werden wichtige Kulturelemente ausgenommen. Ist Musik weniger schützenswert? Was ist mit Zeitungen, die nicht nur kulturell wichtig sind, sondern zudem als Presse für das Funktionieren des Staats elementar?
Wenn ich ein Drehbuch auflege soll ich verpflichtet sein, einen Fixpreis zu definieren... wenn es dann aber jemand vorliest, kann er beliebige Ticketpreise verlangen? Wenn ich es singe, als Stück vorspiele oder als Film produziere ist der Preis nicht fixiert? Ich darf (grosszügigerweise) verschiedene Preise für Hardcover und Taschenbuch definieren, aber als eBook ist der Preis nicht fixiert. Ist der Charakter als Kulturgut irgendwie mit dem Papier verbunden?
Die Befürworter sagen, der Buchmarkt komme dafür (fast) ohne Subventionen aus. Aber das ist bei Annahme des Gesetzes natürlich nur rein formal richtig - die Subventionen werden dann einfach über künstlich zu hohe Preise eingezogen.
Was unterscheidet also das Buch von anderen Kulturgütern?
Die Buchpreisbindung für E-Books – wie auch immer man diesen Begriff dann definieren möchte! – ist bereits angedacht. Der Buchhandel in der Schweiz unterschätzt offensichtlich noch, wie schnell die Transformation hin zu digitalen Inhalten auch dort erfolgen wird, wo heute noch primär gedruckte Bücher gekauft werden …
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