2012-01-10

Wieso die Buchpreisbindung kleine Buchhändler nicht schützt

In der Schweiz stimmen wir im kommenden März über ein Gesetz ab, dass im Buchmarkt ein staatlich geschütztes, privates Monopol einführen soll (Bundesgesetz über die Buchpreisbindung BuPG). Das hehre Ziel des Schutzes des »Kulturguts Buch« kann damit aber nicht erreicht werden. Wieso aber wird ein vielfältiges Angebot an Verkaufsstellen, insb. auch mit kleineren, spezialisierten Händlern, dadurch nicht erreicht?

Das Gesetz schaltet den Preiswettbewerb zwischen dem Endkunden und der letzten Verkaufsstelle aus - dieser Preis soll vom Verleger oder Importeur festgelegt werden. Der Gedanke dahinter ist wohl, dass auch Bestseller zu einem »anständigen« Preis, d.h. mit genügend Marge für den Verkäufer, verkauft werden.

Dabei wird aber verkannt, dass die Marge nicht nur über den Endverkaufspreis, sondern auch über den Einkaufspreis des Verkäufers bestimmt wird. Dieser Einkaufspreis bleibt aber dem freien Markt überlassen! Was daraus folgt, ist nicht schwierig zu erraten:

  • An grossen Buchhandlungen (und Buch-Abteilungen anderer grosser Händler) hat der Verleger ein besonderes Interesse. Zudem nehmen diese grössere Mengen ab.
    Der Einkaufspreis wird für die grossen Händler also tendenziell niedriger, die Marge grösser!
  • Die 'kleine' Buchhandlung hat ein besonderes Interesse, den Bestseller im Sortiment zu führen. Der Verleger als Monopolist dagegen nur ein mässiges (der Endkunde findet den Bestseller so oder so).
    Der Einkaufspreis wird für kleine Buchhandlungen also tendenziell höher, die Marge niedriger!

Das Gesetz verschiebt die Gesetze des freien Marktes also lediglich eine Stufe zurück - die kleinen Buchhändler werden einfach 'von der anderen Seite' erdrückt.

Darin liegt auch der grosse Unterschied zur 'alten' Buchpreisbindung, dem Sammelrevers, worin eine Gleichbehandlung aller Händler vereinbart war. Marktzugang und Einkaufspreis waren also auch garantiert. Dies ist mit dem Gesetz nicht der Fall; im Gegenteil wird der Verleger wesentlich gestärkt und ein eigentlicher, staatlich geschützter Monopolist!

2012-01-18:

Andreas von Gunten weist auf dasselbe 'Problem' hin...

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